Beginn der Batteriepasspflicht
18. Februar 2027
Erfasst sind die betroffenen Batterien, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Quelle: Regulation (EU) 2023/1542: Articles 13, 77–78 and Annex XIII
Passvanta
Kategorien
Ein Batteriepass verbindet eine konkrete Batterie mit kontrollierten Informationen über ihre Nutzungsdauer. Am Anfang steht die Frage, welche Batterie Sie in Verkehr bringen und welche Organisation ihren Datensatz pflegt. Ein Katalogeintrag allein erklärt keine Veränderungen durch Nutzung, Reparatur oder ein zweites Batterieleben.
Quellen geprüft:
Verbindliche Passfrist für bestimmte Batteriearten
Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542 verlangt ab 18. Februar 2027 einen Batteriepass für die dort genannten Batteriearten. Daraus folgt keine allgemeine Passpflicht für jede Batterie.
Quelle: Regulation (EU) 2023/1542: Articles 13, 77–78 and Annex XIIIQuelle: European Commission: Digital Product Passport for Batteries
Für Batteriehersteller, Importeure, Fahrzeug- und Speicherteams sowie die zuliefernden Unternehmen. Beginnen Sie mit einem fertigen Batteriemodell und einer verantwortlichen Person. Ordnen Sie anschließend die Übergaben an Servicepartner, statt allen Lieferanten dieselbe umfangreiche Tabelle zu schicken.
18. Februar 2027
Erfasst sind die betroffenen Batterien, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Quelle: Regulation (EU) 2023/1542: Articles 13, 77–78 and Annex XIII
21. August 2026
Die Kommissionshilfe erläutert die Datenanwendbarkeit je Kategorie. Sie schafft keine zusätzlichen Rechtspflichten.
Quelle: European Commission: updated battery-passport preparation guidance, 21 August 2026
Anhang XIII verbindet Modellangaben mit Informationen zur einzelnen Batterie. Ordnen Sie Kennungen, Herstellerangaben, technische Eigenschaften und Leistungsnachweise so, dass ein Modellprüfbericht nicht mit der Nutzungsgeschichte eines konkreten Exemplars verwechselt wird.
Quelle: Regulation (EU) 2023/1542: Articles 13, 77–78 and Annex XIIIQuelle: European Commission: Digital Product Passport for Batteries
Die Kommissionshilfe unterscheidet verpflichtende, optionale, bedingte und zunächst nicht benötigte Datenpunkte. CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile und weitere Nachhaltigkeitsangaben richten sich nach ihren rechtlichen Voraussetzungen. Ein freies Feld rechtfertigt keinen unbelegten Schätzwert.
Quelle: European Commission: updated battery-passport preparation guidance, 21 August 2026
Öffentliche und zugriffsbeschränkte Informationen haben unterschiedliche Adressaten. Klären Sie Empfänger für Reparatur-, Zusammensetzungs- und individuelle Nutzungsdaten sowie deren Aktualisierung. Eine öffentlich erreichbare PDF mit sämtlichen Nachweisen bildet diese Zugriffsstruktur nicht ab.
Quelle: Regulation (EU) 2023/1542: Articles 13, 77–78 and Annex XIIIQuelle: European Commission: Digital Product Passport for Batteries
Artikel 13 und 77 verbinden den Batteriepass mit einem QR-Code und einer eindeutigen Kennung. Kennungsstandards, Zugriffsrechte und die Betriebsanforderungen aus Artikel 78 bleiben zu beachten. Prüfen Sie Etikett und Zieladresse praktisch; ein erfolgreicher Scan belegt noch keine Rechtskonformität.
Quelle: Regulation (EU) 2023/1542: Articles 13, 77–78 and Annex XIII
Die Quellenübersicht und der Readiness-Fragebogen zertifizieren kein Produkt. Rechtlicher Geltungsbereich und Reifegrad des Softwarepakets werden getrennt bewertet. Die folgenden Schritte unterstützen die Vorbereitung und sind keine abschließende Liste gesetzlicher Anforderungen.
Legen Sie das Produkt in der Batteriekategorie an und halten Sie die verwendete Packversion fest. Dokumentieren Sie die Einordnung nach Batterieart, Kapazität und Markteinführung separat.
Nutzen Sie Lieferantenanfragen und Dokumentuploads für verfügbare Arbeitsbereichsfelder. Vergleichen Sie Extraktionsvorschläge mit Originalbelegen, lösen Sie widersprüchliche Einheiten auf und behalten Sie zu jedem freigegebenen Wert seine Quelle.
Prüfen Sie Readiness und Blockaden innerhalb des zugeordneten Packs. Erproben Sie einen versionierten Pass mit QR-Ziel und geeigneten öffentlichen Daten. Planen Sie externe Zugriffs- und Lebenszyklusintegrationen gesondert, soweit Ihre Konfiguration sie nicht abdeckt.
FAQ
Nein. Entscheidend ist zunächst die gesetzliche Batterieart. Bei Elektrofahrzeug- und LV-Batterien entscheidet nicht allein die Kapazität; die Industriegrenze darf nicht auf sämtliche Batterien übertragen werden.
Nein. Kategorie und zugrunde liegende Vorschrift bestimmen die Anwendbarkeit. Nutzen Sie die geprüfte Kommissionshilfe zur Orientierung und bewahren Sie die rechtliche Begründung Ihrer Entscheidung auf.
Nein. Die Software unterstützt Produktdaten, Nachweisprüfung, versionierte Veröffentlichung und Datenträger. Verfügbare Packregeln und Ihre Belege benötigen vor einem regulierten Rollout eine eigenständige rechtliche und technische Bewertung.
Passvanta
Beantworten Sie neun praktische Fragen zu vorhandenen Informationen, Lücken und den nächsten Vorbereitungsschritten.