Der operative Start im Juli 2026
Am 20. Juli 2026 teilte die Europäische Kommission mit, dass das Register für den Digital Product Passport und eine Testumgebung live sind. Damit ist ein zentrales Element des EU-DPP-Systems nicht nur angekündigt, sondern operativ verfügbar. In derselben Mitteilung stellt die Kommission den Start in den Zusammenhang mit dem ersten verbindlichen Batteriepass-Termin am 18. Februar 2027 und erklärt, dass Wirtschaftsakteure jeden DPP registrieren müssen. Die Bedeutung des Schritts vom Juli 2026 ist deshalb praktisch und rechtlich zugleich: Das Register existiert nun als Ort der erwarteten Registrierung, und parallel steht eine Testumgebung bereit.
Der Livegang stand nicht für sich. In ihrer Meldung verweist die Kommission auf die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission vom 16. Juli 2026, und das Amt für Veröffentlichungen bezeichnet diesen Rechtsakt als Regelung der Durchführungsmodalitäten für das nach der Verordnung (EU) 2024/1781 eingerichtete DPP-Register. Im selben Monat erließ die Kommission außerdem den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026 zu harmonisierten Normen für digitale Produktpässe. Die offiziellen Quellen trennen damit drei Elemente des Juli 2026 sauber: ein operatives Register, eine verbindliche Durchführungsverordnung zu dessen Ausgestaltung und einen gesonderten Beschluss zu Normen.
- 20. Juli 2026: Register und Testumgebung wurden als live gemeldet.
- 16. Juli 2026: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zu Registermodalitäten.
- 14. Juli 2026: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 zu harmonisierten DPP-Normen.
Rahmengesetz, Durchführungsakte und Leitfaden
Die weitere Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Auf ihrer ESPR-Seite erklärt die Kommission, dass die Verordnung (EU) 2024/1781 am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist und den Digital Product Passport eingeführt hat. Zugleich beschreibt die Kommission die ESPR als Rahmengesetzgebung. Diese Einordnung ist wichtig, weil nicht jede produktspezifische Passpflicht unmittelbar im Rahmentext selbst steht. Auf der DPP-Seite der Kommission heißt es, dass produktspezifische Anforderungen entweder durch delegierte Rechtsakte nach der ESPR oder durch gesonderte sektorspezifische Unionsvorschriften festgelegt werden, wobei Batterien als Beispiel für den zweiten Weg genannt werden.
Das am 21. August 2026 veröffentlichte Batteriedokument hat einen anderen Status. Die Kommission stellt es als Leitfaden zur Unterstützung der Vorbereitungen auf den Digital Batteries Passport vor, erklärt aber ausdrücklich, dass es keine maßgebliche Rechtsauslegung ist und keine zusätzlichen rechtlichen Anforderungen einführt. Die Durchführungsverordnung vom Juli, der Normenbeschluss vom Juli und der Leitfaden vom August dürfen daher nicht als gleichartige Instrumente gelesen werden. Einer ist verbindliches Recht zu den Registermodalitäten, einer ist ein Durchführungsbeschluss zu harmonisierten Normen, und einer ist unverbindliche Vorbereitungshilfe.
- Verordnung (EU) 2024/1781 ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft.
- Produktspezifische DPP-Pflichten können aus ESPR-Delegierten Rechtsakten oder aus gesonderter Sektorregelung folgen.
- Der Batterie-Leitfaden vom 21. August 2026 ist keine maßgebliche Rechtsauslegung.
Registerpflicht, Schnittstellen und dezentrale Daten
Nach Angaben der Kommission müssen Wirtschaftsakteure jeden DPP im Register eintragen. Dasselbe offizielle Material sagt, dass das Register eindeutige Kennungen und verpflichtende Registrierungsmetadaten speichert, während die detaillierten Produktinformationen dezentral beim Wirtschaftsakteur oder bei einem DPP-Dienstleister verbleiben. Das von der Kommission beschriebene Modell ist damit kein einzelner zentraler Speicher für sämtliche Produktdaten. Im Register liegen Registrierungsdaten, die umfassenderen Passinformationen bleiben jedoch außerhalb des Registers in dezentralen Datensätzen.
Die Kommission erklärt außerdem, dass die Registrierung über eine sichere Benutzeroberfläche oder über eine API möglich ist. Zusätzlich können Wirtschaftsakteure einen Registrierungsnachweis als sicheres elektronisches Dokument für Nachweise gegenüber Dritten oder im B2B-Kontext anfordern. Dieselbe Startmeldung sagt, dass das Register sowohl ESPR-Produktgruppen als auch andere Unionsvorschriften unterstützen soll, die eine DPP-Registrierung verlangen, darunter bestimmte große Batterien, Bauprodukte, Spielzeug, Detergenzien und Tenside für Endnutzer. Offiziell beschrieben sind damit bereits Zugangskanäle, Registrierungsnachweise und ein Anwendungsbereich über mehrere Rechtsakte hinweg.
- Jeder DPP muss registriert werden.
- Zugangswege laut Kommission: sichere Benutzeroberfläche und API.
- Ein Registrierungsnachweis kann als sicheres elektronisches Dokument angefordert werden.
Batteriefristen und der offizielle Zeitplan
Der erste verbindliche Termin, den die Kommission nennt, ist der 18. Februar 2027. In der Registermeldung, auf der DPP-Übersichtsseite und im Batterie-Leitfaden verknüpft die Kommission dieses Datum mit Elektrofahrzeugbatterien, LMT-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Auch der Registerstart vom Juli wird vor diesem Hintergrund eingeordnet. Batteriepässe sind damit nach Darstellung der Kommission nicht nur ein späteres ESPR-Thema, sondern der erste Bereich mit einer konkret benannten Pflichtanwendung ab einem bestimmten Datum.
Auf ihrer DPP-Seite, zuletzt aktualisiert am 03. September 2026, erweitert die Kommission den Blick um einen indikativen Umsetzungszeitplan. Dort nennt sie September 2026 für einen Durchführungsbeschluss zu den beiden verbleibenden DPP-Normen und das vierte Quartal 2026 für einen Durchführungsakt zu Zugriffsrechten bei Batteriedaten. Dieselbe Seite verortet sektorspezifische DPP-Anforderungen für Eisen und Stahl in 2026 sowie für Textilien, Reifen und Aluminium in 2027. Außerdem heißt es dort, dass Wirtschaftsakteure nach Erlass delegierter ESPR-Rechtsakte eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten erhalten. Weil die Kommission diesen Zeitplan ausdrücklich als indikativ kennzeichnet, liefert er zeitliche Orientierung, aber keine neue erlassene Frist.
- Erster verbindlicher DPP-Termin laut Kommission: 18. Februar 2027.
- Genannte Batteriegruppen: EV-Batterien, LMT-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh.
- Indikative nächste Schritte: September 2026 zu zwei Normen, Q4 2026 zu Zugriffsrechten.
Die 71 Datenpunkte im Batterie-Leitfaden
Der aktualisierte Leitfaden der Kommission vom 21. August 2026 bündelt 71 Datenpunkte für den Digital Batteries Passport. Für jede Batteriekategorie ordnet er jeden Datenpunkt als verpflichtend, optional, fallabhängig oder für Februar 2027 nicht erforderlich ein. Neue Rechtsvorgaben entstehen dadurch nicht, was die Kommission in derselben Mitteilung ausdrücklich festhält. Der Nutzen des Dokuments liegt vielmehr darin, Batteriepass-Informationen für die betroffenen Kategorien vor dem ersten verbindlichen Termin in einer einheitlichen Struktur aufzubereiten.
Auf der allgemeinen DPP-Seite beschreibt die Kommission mögliche Passinhalte nur auf höherer Ebene und ausdrücklich abhängig von der Produktgruppe. Genannt werden unter anderem Angaben zu Sicherheit, Herkunft, Materialien, Reparierbarkeit, Umweltleistung, Wiederverwendung und Recycling. Neben diesen allgemeinen Inhaltskategorien steht für Batterien der Leitfaden vom 21. August 2026 mit seiner 71-Punkte-Struktur nach Batteriekategorie.
- 71 Datenpunkte im aktualisierten Batterie-Leitfaden.
- Klassifizierung je Datenpunkt: verpflichtend, optional, fallabhängig oder für Februar 2027 nicht erforderlich.
- Mögliche DPP-Inhalte je Produktgruppe: Sicherheit, Herkunft, Materialien, Reparierbarkeit, Umweltleistung, Wiederverwendung, Recycling.