B2B SaaS AGB
Stand 5 September 2026
Geschäftsbedingungen für monatliche Self-Service-Abonnements und individuelle Enterprise-Verträge von Passvanta.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Passvanta. Stand: 5. September 2026.
1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Ömer Salmaz, Passvanta, Philippsburger Straße 83a, 68753 Waghäusel, Deutschland, legal@passvanta.com. Diese AGB gelten für Verträge über die cloudbasierte Passvanta-Software einschließlich gebuchter Module, Schnittstellen und Supportleistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher dürfen keinen Vertrag schließen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Passvanta ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2 Begriffe
Kunde ist die im Bestellvorgang oder Angebot bezeichnete Organisation. Nutzer sind natürliche Personen, denen der Kunde Zugriff gewährt. Kundeninhalte sind Daten, Dokumente und sonstige Inhalte, die der Kunde oder von ihm eingeladene Supplier in den Dienst eingibt. Supplier sind externe Unternehmen oder deren Vertreter, die auf Einladung begrenzte Daten bereitstellen. Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte haben die Bedeutung des EU Data Act.
3 Leistungsgegenstand
Passvanta stellt eine B2B-SaaS-Plattform zur Erfassung, Strukturierung, Prüfung und Bereitstellung von Produkt-, Lieferanten-, Evidenz- und Digital-Product-Passport-Daten bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem im Bestellvorgang gewählten Tarif oder einem individuellen Enterprise-Angebot.
Passvanta schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Softwarefunktionen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, regulatorischen oder behördlichen Erfolg. Rechtsberatung, Zertifizierung, Konformitätsbewertung durch eine notifizierte Stelle, behördliche Freigabe und die Rolle eines Wirtschaftsakteurs werden nicht übernommen.
4 Vertragsschluss
Die Darstellung von Tarifen ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Freischaltung des zahlungspflichtigen Kontos oder Beginn der Leistung zustande. Enterprise-Verträge kommen durch Annahme eines individuellen Angebots zustande.
Der Kunde sichert zu, dass die handelnde Person zum Vertragsschluss und zur Verwaltung des Kontos berechtigt ist. Passvanta speichert die akzeptierte AGB-Version und stellt die Vertragsunterlagen in speicherbarer Form bereit.
5 Konten, Organisationen und Rollen
Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht geteilt werden. Der Kunde hält Organisations-, Rechnungs-und Kontaktangaben aktuell, vergibt Berechtigungen nach dem Erforderlichkeitsprinzip und entfernt ausgeschiedene Nutzer unverzüglich. Kritische Rechte wie Veröffentlichung, Registry-Einreichung, API-Schlüssel, Eigentümerwechsel und Abrechnung sind nur berechtigten Rollen zuzuweisen.
Der Kunde haftet für Aktivitäten seiner Nutzer, soweit er sie zu vertreten hat. Verdächtige Zugriffe oder verlorene Zugangsdaten sind unverzüglich an support@passvanta.com zu melden.
Ein Kunde kann Supplier- und Service-Provider-Organisationen für klar begrenzte Aufgaben autorisieren. Er legt freigegebene Organisationen, Produkte, Anfragen, Felder und Rollen fest und bleibt für die Beauftragung sowie die Rechtmäßigkeit der Offenlegung verantwortlich. Passvanta gewährt keine organisationsübergreifenden Zugriffe ohne dokumentierte Freigabe und protokolliert kritische Berechtigungsänderungen.
6 Tarife, Vergütung und Rechnungen
Self-Service-Abonnements werden monatlich im Voraus zu den beim Vertragsschluss angezeigten Preisen abgerechnet. Enterprise-Leistungen richten sich nach dem individuellen Angebot. Nutzungsmengen, Limits und Mehrverbrauch ergeben sich aus Tarifbeschreibung oder Angebot.
Passvanta erstellt eigene Rechnungen und versendet sie über Resend an die hinterlegte Rechnungsadresse. Zahlungen werden über Stripe eingezogen. Der Kunde erteilt Stripe die für die gewählte Zahlungsart erforderlichen Zahlungsaufträge. Vollständige Zahlungsdaten werden von Stripe verarbeitet.
Soweit die Voraussetzungen vorliegen, sind Leistungen nach § 19 UStG umsatzsteuerfrei. Rechnungen enthalten den gesetzlich erforderlichen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Ändert sich der steuerliche Status, wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ab dem maßgeblichen Zeitpunkt zusätzlich berechnet.
Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Bei fehlgeschlagenem Einzug kann Passvanta nach Hinweis und angemessener Nachfrist den Zugang zu zahlungspflichtigen Funktionen sperren. Unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche darf der Kunde aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
7 Laufzeit und Kündigung
Ein monatliches Abonnement läuft einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. Die Kündigung ist im Konto oder in Textform an billing@passvanta.com möglich. Enterprise-Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung erheblich gegen Vertragspflichten verstößt, wiederholt unzulässige Inhalte verarbeitet oder fällige Beträge nach angemessener Nachfrist nicht zahlt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie unzumutbar oder offensichtlich erfolglos ist.
8 Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
Passvanta erbringt den Dienst mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie in einem Enterprise-SLA ausdrücklich vereinbart ist. Geplante Wartung wird nach Möglichkeit angekündigt. Notfallwartung darf ohne Vorankündigung erfolgen, wenn dies zum Schutz von Sicherheit oder Stabilität erforderlich ist.
Passvanta darf Funktionen weiterentwickeln, wenn der vertragsgemäße Hauptzweck erhalten bleibt und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Kann die vereinbarte Kernleistung dadurch nicht mehr genutzt werden, darf der Kunde zum Änderungszeitpunkt kündigen.
9 Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass Kundeninhalte rechtmäßig, sachlich korrekt und für die Verarbeitung freigegeben sind. Er beschafft erforderliche Einwilligungen, Informationen, Weisungen und Rechte gegenüber Beschäftigten, Lieferanten und sonstigen Betroffenen. Er lädt keine Schadsoftware, rechtswidrigen Inhalte, Geheimnisse ohne Berechtigung oder nicht freigegebene besonderen Kategorien personenbezogener Daten hoch.
Der Kunde prüft extrahierte oder vorgeschlagene Daten, ordnet Evidenz fachlich zu und lässt Veröffentlichung sowie Registry-Einreichung durch ausreichend qualifizierte Personen freigeben. Der Kunde bleibt für Produktkonformität,
Marktbereitstellung, Richtigkeit gesetzlich vorgeschriebener Angaben, Lieferantenprüfung und behördliche Kommunikation verantwortlich.
Vor einer öffentlichen DPP-Veröffentlichung oder Empfängerfreigabe prüft der Kunde insbesondere personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Zugriffsrechte und gesetzliche Veröffentlichungspflichten. Öffentlich freigegebene Inhalte können weltweit abgerufen und von Dritten weiterverarbeitet werden. Eine technische Veröffentlichung oder Registry-Übermittlung stellt keine behördliche Freigabe dar.
Automatisierte Massenzugriffe, Umgehung von Limits, Sicherheitsprüfungen ohne schriftliche Freigabe, Reverse Engineering außerhalb zwingender gesetzlicher Rechte und Nutzung zur Entwicklung eines unmittelbar konkurrierenden Modells oder Dienstes sind untersagt.
10 Kundeninhalte und Nutzungsrechte
Der Kunde behält seine Rechte an Kundeninhalten. Er räumt Passvanta für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, auf den Vertragszweck beschränktes Recht ein, Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten und an eingesetzte Auftragsverarbeiter zu übermitteln, soweit dies zur Leistungserbringung, Sicherheit, Support oder Erfüllung dokumentierter Weisungen erforderlich ist.
Passvanta nutzt Kundeninhalte nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle, sofern der Kunde dem nicht gesondert und ausdrücklich zustimmt. Aggregierte Statistiken dürfen nur verwendet werden, wenn sie keinen Rückschluss auf den Kunden, einzelne Nutzer, Lieferanten oder Produkte erlauben.
11 KI Funktionen
Passvanta kann Mistral AI, OpenAI und Google Gemini über API- oder Business-Angebote einsetzen. KI-Ausgaben sind probabilistische Vorschläge und können Tatsachen, Zuordnungen, Übersetzungen oder regulatorische Bewertungen falsch wiedergeben. Der Kunde darf KI-Ausgaben nicht ungeprüft als Rechtsauskunft, Konformitätsnachweis oder behördlich bestätigte Information behandeln.
Passvanta dokumentiert nach Maßgabe des Funktionsumfangs Quelle, Modell oder Verarbeitungsschritt und ermöglicht menschliche Prüfung. Die endgültige Freigabe kritischer Felder, Readiness-Entscheidungen, DPP-Veröffentlichungen und Registry-Einreichungen bleibt beim Kunden. Soweit die EU KI-Verordnung anwendbar ist, erfüllen beide Parteien ihre jeweiligen Pflichten, einschließlich angemessener KI-Kompetenz ihrer eingesetzten Personen.
12 DPP und Compliance Hinweise
Regulatory Packs, Validierungen, Fristen, Readiness-Werte und Blocker bilden einen technischen Arbeitsstand ab. Sie ersetzen nicht die Prüfung aller auf das konkrete Produkt, die Lieferkette, das Land und den Zeitpunkt anwendbaren Vorschriften. Delegierte Rechtsakte, Durchführungsakte, Standards und Behördenpraxis können sich ändern.
Ein Readiness-Wert ist keine Konformitätserklärung. Auch ein Wert von 100 Prozent oder das Fehlen angezeigter Blocker garantiert weder Verkehrsfähigkeit noch Vollständigkeit oder Annahme durch eine Behörde. Der Kunde muss die maßgebliche Rechtslage und die Richtigkeit der veröffentlichten DPP-Daten eigenständig prüfen.
13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Jede Partei erfüllt ihre eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten. Soweit Passvanta personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Passvanta-AVV. Der Kunde erteilt nur rechtmäßige Weisungen und informiert betroffene Personen. Passvanta darf die im AVV genannten Unterauftragsverarbeiter einsetzen.
14 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der anderen Partei vertraulich, verwenden sie nur für den Vertrag und geben sie nur an Personen weiter, die sie hierfür
benötigen und angemessen verpflichtet sind. Ausgenommen sind nachweislich bereits bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene, unabhängig entwickelte oder öffentlich bekannte Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; soweit erlaubt, wird die andere Partei vorher informiert.
15 Rechte an der Software
Passvanta und seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte an Software, Oberfläche, Dokumentation, Marken, Vorlagen, Regelwerken und technischen Modellen. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen geschäftlichen Nutzung durch autorisierte Nutzer. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16 Drittanbieter und Integrationen
Drittanbieter wie Stripe, Vercel, Cloudflare, Neon, Resend und KI-Anbieter erbringen eigene Dienste. Passvanta wählt und steuert seine Auftragsverarbeiter im Rahmen der DSGVO. Vom Kunden selbst aktivierte externe Integrationen können zusätzlichen Bedingungen des jeweiligen Anbieters unterliegen. Passvanta haftet nicht für vom Kunden ausgewählte Dienste außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs.
17 Datenexport und Anbieterwechsel
Der Kunde kann exportierbare Kundeninhalte und digitale Vermögenswerte während der Vertragslaufzeit über verfügbare Exportfunktionen oder durch Anfrage an support@passvanta.com in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format erhalten. Exportkategorien umfassen insbesondere Produktstammdaten, DPP-Felder, Lieferantenzuordnungen, Evidenzmetadaten, hochgeladene Kundendokumente, Audit- und Freigabedaten, soweit diese dem Kunden zugeordnet und exportierbar sind.
Nicht exportiert werden interne Betriebsdaten, Sicherheitsregeln, Betrugs- und Missbrauchssignale, proprietärer Quellcode, allgemeine Modelle, interne Telemetrie und Daten, deren Herausgabe Rechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse von Passvanta verletzen würde, sofern der Wechsel dadurch nicht behindert wird.
Auf Wechselanfrage unterstützt Passvanta den Kunden nach Treu und Glauben, hält die Sicherheit und nach Möglichkeit die Geschäftskontinuität aufrecht und beginnt den Wechsel spätestens nach der gesetzlich zulässigen Kündigungs- oder Vorbereitungsfrist. Die reguläre Übergangsphase beträgt höchstens 30 Kalendertage, sofern sie nicht technisch unmöglich ist oder auf Wunsch des Kunden einmal verlängert wird. Eine technische Unmöglichkeit wird innerhalb von 14 Arbeitstagen begründet; eine alternative Phase überschreitet sieben Monate nicht.
Nach Ende der Übergangsphase stehen exportierbare Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Danach löscht Passvanta die exportierbaren Kundendaten, sofern keine gesetzliche Pflicht, Sicherungsfrist oder abweichende Weisung besteht. Bis einschließlich 11. Januar 2027 dürfen nur unmittelbar wechselbedingte, zuvor transparent ausgewiesene Kosten berechnet werden. Ab 12. Januar 2027 erhebt Passvanta keine Wechselentgelte; zusätzliche, über die gesetzlichen Pflichten hinausgehende Unterstützung kann gesondert vereinbart werden.
18 Mängel und Gewährleistung
Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel mit den zur Prüfung erforderlichen Informationen. Passvanta behebt wesentliche Mängel innerhalb angemessener Zeit. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Kein Mangel liegt vor, soweit eine Störung auf nicht unterstützte Systeme, kundenseitige Änderungen, fehlerhafte Daten, Missachtung der Dokumentation oder einen vom Kunden gewählten Drittanbieter zurückgeht.
19 Haftung
Passvanta haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Passvanta nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Gesamthaftung für solche Fälle ist pro Vertragsjahr auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht, soweit sie den Vertragszweck aushöhlen oder zwingendem Recht widersprechen würde.
Für Datenverlust ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessenen Export- und Sicherungsmaßnahmen entstanden wäre. Der Kunde bleibt verpflichtet, verfügbare Exportmöglichkeiten risikogerecht zu nutzen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
20 Freistellung
Der Kunde stellt Passvanta von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Kundeninhalten, fehlenden Rechten, rechtswidrigen Weisungen oder einer vom Kunden zu vertretenden Nutzung beruhen. Passvanta informiert den Kunden unverzüglich und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Verteidigung; Vergleiche mit Pflichten für Passvanta bedürfen der Zustimmung. Die Freistellung gilt nicht, soweit Passvanta den Anspruch verursacht hat.
21 Preis- und AGB-Änderungen
Preisänderungen für die nächste Verlängerungsperiode werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt und gelten nur für künftige Abrechnungsperioden. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Änderungen dieser AGB werden nur aus sachlichem Grund vorgenommen, etwa wegen Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen oder veränderter Funktionen. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung, sofern das Gesetz keine wirksame abweichende Vereinbarung erlaubt.
22 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen durch Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, soweit sie angemessene Vorsorge getroffen hat und die andere Partei unverzüglich informiert. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben bestehen. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage und beeinträchtigt es den Vertragszweck wesentlich, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen.
23 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Passvanta. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Vertragsmitteilungen können in Textform erfolgen. Änderungen individueller Enterprise-Verträge bedürfen der dort vereinbarten Form. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Vorschriften; der übrige Vertrag bleibt unberührt. Bei Abweichungen zwischen deutscher und englischer Fassung geht die deutsche Fassung vor.