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Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei B2B

Verträgen

Stand 5 September 2026

Passvanta richtet sein Angebot ausschließlich an Unternehmer. Dieses Dokument erläutert die Abgrenzung zwischen dem gesetzlichen Verbraucherwiderruf und der vertraglichen Kündigung eines Passvanta Abonnements.

Ausschließlicher B2B Vertrieb

Verträge über Passvanta können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen schließen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nach §§ 312g und 355 BGB steht grundsätzlich Verbrauchern zu. Handelt der Kunde bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, besteht für den Passvanta Vertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, als Unternehmer oder für eine sonstige zugelassene B2B Organisation zu handeln und zum Vertragsschluss berechtigt zu sein. Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese Erklärung nicht ausgeschlossen. Wer tatsächlich als Verbraucher handelt, darf Passvanta nicht bestellen und soll sich vor Vertragsschluss an legal@passvanta.com wenden.

Vertragliche Kündigung monatlicher Abonnements

Unabhängig vom fehlenden Widerrufsrecht kann ein monatliches Self-Service-Abonnement nach den B2B SaaS AGB zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung ist im Konto oder in Textform an billing@passvanta.com möglich. Bereits begonnene Abrechnungsperioden werden nicht anteilig erstattet, sofern zwingendes Recht oder eine ausdrückliche Vereinbarung nichts anderes bestimmt.

Enterprise Verträge

Für Enterprise-Verträge gelten die im jeweiligen Angebot oder Bestellformular vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Individuelle Rücktritts-, Test- oder Erstattungsrechte bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder zwingendes Recht sie vorsieht.

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