1. Eine nachvollziehbare Einordnung festhalten
Artikel 77 nennt den 18. Februar 2027 für Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien sowie Industriebatterien über 2 kWh, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Die Industrie-Kapazitätsgrenze ist keine zusätzliche Ausnahme für Elektrofahrzeug- oder LV-Batterien. Dokumentieren Sie Kategorie, Kapazitätsnachweis, maßgeblichen Marktvorgang und verantwortlichen Wirtschaftsakteur, bevor Sie den Projektaufwand berechnen.
Prüfen Sie Ausnahmen aus Artikel 1 gesondert. Kennzeichnen Sie außerdem Vorbereitung zur Wiederverwendung, Umnutzung und Wiederaufarbeitung: Artikel 77 Absatz 7 enthält dafür eigene Regeln zum Verantwortungswechsel und verknüpften Pass. Ein altes Herstellungsdatum entscheidet solche Lebenszyklusfälle nicht allein. Halten Sie offene Einordnungen sichtbar und benennen Sie eine fachkundige prüfende Person.
Quelle: Regulation (EU) 2023/1542 — scope, passport and Annex XIII
2. Jedem Ergebnis eine Verantwortung zuordnen
Unsere praktische Empfehlung: Benennen Sie Produktleitung, Nachweisprüfung, Kennungsverantwortung und technischen Betrieb. In einem kleinen Unternehmen darf dieselbe Person mehrere Aufgaben übernehmen. Trotzdem muss erkennbar bleiben, wer eine Angabe geprüft und ihre Veröffentlichung freigegeben hat. Legen Sie auch fest, wer nach einem Wechsel des Lieferantenkontakts Änderungen bestätigt.
Erstellen Sie einen kurzen Freigabevermerk für das Pilotmodell: Konfiguration, erwarteter Seriennummernbereich, Quellsysteme, freigegebene öffentliche Felder und offene Abhängigkeiten. Ordnen Sie Lieferantenteilenummern der tatsächlich verkauften Batterie zu. Ein richtiger Prüfbericht am falschen Batterieaufbau erzeugt nicht zwangsläufig ein leeres Feld und kann deshalb bei einer reinen Vollständigkeitsprüfung unbemerkt bleiben.
3. Startnachweise und spätere Daten unterscheiden
Anhang XIII umfasst Modell- und Einzeldaten. Die hier geprüfte Kommissionshilfe ist Version 2.0 vom 15. August 2026. Sie unterscheidet verpflichtende, bedingte, optionale und zum Start nicht benötigte Einträge. Damit sind nicht sämtliche 71 aufgeführten Datenpunkte im Februar 2027 bedingungslos fällig. Entscheidend bleiben die zugrunde liegenden Vorschriften und einschlägigen Rechtsakte.
Unsere praktische Empfehlung: Führen Sie rechtliche Anwendbarkeit und Beschaffungsstand getrennt. Halten Sie für jedes startrelevante Feld Quelle, Einheit, Prüfung und Änderungsanlass fest. Eine ungeklärte Voraussetzung bleibt eine offene Entscheidung. Ein fehlender Nachweis ist ein Beschaffungsproblem und kein Grund, ein eigentlich anwendbares Feld als nicht relevant abzuhaken.
Quelle: Regulation (EU) 2023/1542 — scope, passport and Annex XIIIQuelle: European Commission — battery data guidance v2.0, 15 August 2026
4. Zugriffe mit verschiedenen Nutzern erproben
Artikel 77–78 und Anhang XIII unterscheiden öffentliche Angaben, Behördenzugriff und Zugriff bei berechtigtem Interesse. QR-Code und eindeutige Kennung verbinden Batterie und Pass. Daraus folgt keine Veröffentlichung der vollständigen Nachweisakte für alle Personen, die das Etikett scannen können.
Unsere praktische Empfehlung: Erproben Sie dieselbe Batterie aus Sicht eines Kunden, Servicepartners und internen Prüfers. Prüfen Sie Leserechte, erforderliche Identitätsprüfung und Schreibrechte für spätere Änderungen. Nehmen Sie einen verweigerten Zugriff sowie einen veralteten Beleg in die Erprobung auf. Dokumentieren Sie Integrationslücken, bevor die Etiketten für die Serienproduktion freigegeben werden.
Quelle: Regulation (EU) 2023/1542 — scope, passport and Annex XIII
5. Registrierung und physische Übergabe testen
Das EU-Register verfügt mit Durchführungsverordnung 2026/1778 über einen Betriebsrahmen und bietet eine getrennte Testumgebung. Registermetadaten und gehosteter Pass erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine erfolgreiche Registrierung bestätigt für sich genommen nicht die Erfüllung sämtlicher Batteriepflichten.
Unsere praktische Empfehlung: Durchlaufen Sie den offiziellen Testablauf mit repräsentativen Angaben. Gleichen Sie Produktkennung, zurückgegebene Registrierungskennung und tatsächliches QR-Ziel ab. Prüfen Sie ein gedrucktes Etikett auf der vorgesehenen Oberfläche mit üblichen Mobiltelefonen. Trennen Sie Test- und Echtbestände und benennen Sie Zuständige für Ablehnungen oder nicht erreichbare Passadressen.
Quelle: Implementing Regulation (EU) 2026/1778 — DPP RegistryQuelle: European Commission — the DPP RegistryQuelle: Regulation (EU) 2024/1781 — ESPR
6. Die erste Freigabe wiederholbar machen
Unsere praktische Empfehlung: Geben Sie den Pilotbestand frei, wenn ein zweiter Kollege die Nachweisprüfung nachvollziehen und offene Voraussetzungen erklären kann. Spielen Sie Lieferantenrevision, Einheitenkorrektur, neue Batteriekennung und Serviceübergabe durch. Regeln Sie die weitere Verfügbarkeit auch für einen Lieferanten- oder Anbieterwechsel.
Passvanta unterstützt kategoriegebundene Produktdaten, Lieferantenanfragen, geprüfte Dokumentvorschläge, Readiness-Prüfungen und versionierte Veröffentlichung. Nutzen Sie diese Funktionen zur Vorbereitung eines nachvollziehbaren Ablaufs. Prüfen Sie benötigte Zugriffs-, Lebenszyklus- und Registerintegrationen gesondert. Ein Readiness-Ergebnis oder erzeugter Datenträger ist weder Zertifizierung noch automatische Registerabnahme.